Vom Networker zum Change-Maker

Jede Absolventin ist Alumna und jeder Absolvent ist Alumnus: Jedes Jahrgangs, jedes Studien- oder Weiterbildungswegs an der WU Wien. Alle sind Teil der WU Alumni Networker, ganz automatisch und kostenlos. Wir betonen das, da es in der Vergangenheit anders organisiert war.

Darüber hinaus wünschen wir uns Ihr wirkmächtiges Engagement. Denn die Qualität der WU wächst mit Ihrer Unterstützung, Stück für Stück.

Gestalten Sie mit und wählen Sie selbst, welcher Typ Sie sind. Wir freuen uns über jeden Ausdruck der Verbundenheit. Über jeden Beitrag, der Wissen wachsen lässt und der Exzellenz ermöglicht.

 

 

Next-Level-Tabelle als pdf

 

Welcher Typ sind Sie? Entscheiden Sie selbst.

Fördern & Events nutzen

Wenn Sie die WU fördern und außerdem die WU-Alumni-Benefits (kostenlose oder kostenreduzierte Teilnahme an WU-Events) in Anspruch nehmen wollen, ist ein kleiner Teil des von Ihnen bezahlten Betrages nicht als Spende steuerlich absetzbar. Das liegt daran, dass dieser kleine Teil steuerlich als Entgelt für die erhaltenen Benefits zu qualifizieren ist.

Zu "Fördern plus: Events nutzen"

Fördern pur

Wenn Sie einen Betrag als reinen Förderbeitrag spenden wollen, ohne Nutzung von Events, ist die gesamte Summe steuerlich absetzbar.

Zu "Fördern pur"

Kontakt

Falls Sie nach der Lektüre dieser Seiten noch Fragen haben sollten, sind wir gerne für Sie da!

Zum WU Alumni Office

Über Steuern und Storno

Flexibles Storno

Der Förderbeitrag ergeht jährlich an die WU per SEPA-Einziehungsauftrag. So lange, wie Sie wollen. Es steht Ihnen frei, jederzeit die Förderung zu unterbrechen, die Betragshöhe zu ändern oder ganz zu beenden. Dafür nehmen Sie bitte formlos mit dem WU Alumni Office Kontakt auf.

Steuerersparnis

In Österreich sind Spenden an Universitäten zur Durchführung von Lehre und Forschung iSd Universitätsgesetzes 2002, steuerlich abzugsfähig, soweit der Spendenbetrag einen Gesamtbetrag von 10 % der Einkünfte nicht übersteigt (§ 4a iVm § 18 Abs 1 Z 7 EStG). Die WU ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu diesem Zweck den von Ihnen geleisteten Spendenbetrag bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt melden. Sollten Sie eine solche Meldung nicht wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung alumni@wu.ac.at.

Nähere Informationen zum Thema „Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden“ finden Sie außerdem unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/absetzbarkeit-spenden.html sowie unter https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html