Für Privatpersonen sind Spenden in Lehre und Forschung – also auch der Förderbeitrag an die WU – nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Das heißt im Falle von “Fördern pur“ (= ohne Nutzen von Gegenleistungen), Ihre Steuerberechnungsbasis wird um Ihren gesamten Spendenbetrag reduziert. Sie bekommen einen Teil der Spende vom Finanzamt retour, wobei die Größe dieses Teils abhängig von Ihrer Steuerklasse ist. Win-win, könnte man sagen!
In Österreich sind Spenden an Universitäten zur Durchführung von Lehre und Forschung iSd Universitätsgesetzes 2002, steuerlich abzugsfähig, soweit der Spendenbetrag einen Gesamtbetrag von 10 % der Einkünfte nicht übersteigt (§ 4a iVm § 18 Abs 1 Z 7 EStG). Die WU ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu diesem Zweck den von Ihnen geleisteten Spendenbetrag bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt melden. Sollten Sie eine solche Meldung nicht wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung alumni@wu.ac.at.
Nähere Informationen zum Thema „Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden“ finden Sie außerdem unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/absetzbarkeit-spenden.html sowie unter https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html